Schulregeln
Überall wo sich viele Menschen treffen bedarf es einiger Regeln.
Hier erfahren Sie alles über Ferien- und Feiertagsregelungen, Kündigungsfristen, Krankheitsregelungen, Hausordnungen und vieles mehr...
Ferien- und Feiertagsregelungen
In den hessischen Schulferien, an den Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Um die Beiträge der Einzelstunden nicht zu hoch anzusetzen, werden die Schulferien - wie in Musikschulen üblich – durchbezahlt. Ausnahme: Die Eltern der kleinen Kinder, die an „Musik für Kleinkinder“ oder an der „Musikalischen Früherziehung“ teilnehmen. Hier wird der Jahresbeitrag auf 11 Monate verteilt.
Krankheitsregelungen
Lehrer/In: Maximal 3mal jährlich darf der Unterricht wegen Krankheit bzw. wegen Fortbildung seitens der Lehrkraft ausfallen. Alle weiteren Ausfallstunden werden entweder nachgeholt oder finanziell ausgeglichen. Bei längerer Krankheitsdauer der Lehrerin bzw. des Lehrers bemühen wir uns eine entsprechende Vertretung zu finden. Schüler/In: Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler zum Zeitpunkt des Unterrichts erkrankt bzw. anders verhindert, kann der Unterricht in der Regel nicht nachgeholt werden. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler längere Zeit krank oder aus anderen Gründen verhindert sein, ist eine „individuelle Regelung“ möglich.
Zuverlässigkeit
Wir bitten darum, Kinder zum angegebenen Zeitpunkt zum Musikunterricht zu bringen bzw. zu schicken, da wir die Kinder außerhalb der Unterrichtszeiten nicht beaufsichtigen können.
Hausschuhe
In den Räumlichkeiten der Musikschule bitten wir Hausschuhe bzw. rutschfeste Schuhe (helle Sohlen) zu tragen.
Zusatzveranstaltungen
Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler bieten wir Vorspiele, „Instrumentenbaunachmittage“, Elternabende, Feste, Ensemblearbeit etc. an. Wir freuen uns, wenn Sie diese Angebote nutzen.
Kündigungsfrist
Wenn Sie sich oder Ihr Kind vom Musikunterricht abmelden möchten, ist die Lehrerin bzw. der Lehrer mindestens zwei Monate vorher schriftlich zum Monatsende zu benachrichtigen. Eine Abmeldung eines Kindes bedeutet oft eine neue Planung für den Gruppenunterricht. Eine Verkleinerung der Gruppe kann eine Gebührenerhöhung für die verbliebenen Schülerinnen und Schüler der Gruppe zur Folge haben (siehe Gebühren).
Beschwerden
Beschwerden hinsichtlich des Unterrichts sind direkt mit der zuständigen Lehrkraft zu klären.