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Gebühren

Vereinsmitglied werden und sparen

Als Mitglied des Vereins profitieren sie von vielen Rabatten (z.B. Geschwister-Ermäßigung, s. unten) und unterstützen gleichzeitig unseren ehrenamtlich organisierten Verein.
Der jährliche Familienbeitrag beträgt mindestens € 20,00€, gerne auch mehr.

Kontaktieren Sie uns!

Download aktuelle Gebührenordnung (pdf)

gültig ab 1.8.2025

Dauer

Art des Unterrichts

45 Minuten

Musik für Kleinkinder (Eltern-Kind-Kurs) - 8 Kinder

45 Minuten

Musikalische Früherziehung - 8-10 Kinder

45 Minuten

Musikalische Grundausbildung - 6-8 Kinder

Gebühr pro Person/Monat

30,00€

30,00€

30,00€

30 Minuten

45 Minuten

2er Gruppenunterricht

2er Gruppenunterricht

45 Minuten

3er Gruppenunterricht

45 Minuten

4-5er Gruppenunterricht

45,00€

64,00€

45,00€

37,00€

30 Minuten

Einzelunterricht

45 Minuten

Einzelunterricht

60 Minuten

Einzelunterricht

74,00€

106,00€

140,00€

60 Minuten

Ensemble

60 Minuten

Unterrichtsbegleitendes Ensemble

26,00€

8,00€

30 Minuten

45 Minuten

60 Minuten

30 Minuten

45 Minuten

60 Minuten

5er Karte Einzelunterricht

5er Karte Einzelunterricht

5er Karte Einzelunterricht

10er Karte Einzelunterricht

10er Karte Einzelunterricht

10er Karte Einzelunterricht

150,00€ (einmalig)

225,00€ (einmalig)

275,00€ (einmalig)

275,00€ (einmalig)

400,00€ (einmalig)

500,00€ (einmalig)

Es wäre schade, wenn aus finanziellen Gründen der Musikunterricht

für Ihr Kind nicht möglich ist.

Bei Schwierigkeiten lassen sich oft individuelle Lösungen finden.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer jeweiligen Lehrkraft über Möglichkeiten.

Mobiler Unterricht

 

Für Unterricht bei Schülerinnen und Schülern zu Hause kann die Lehrkraft einen Zuschlag von 10% erheben, um den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand auszugleichen.

Geschwisterermäßigung

Gültig nur für Vereinsmitglieder!

 

Es ist die Aufgabe der Eltern bzw. der Schüler die Lehrkräfte über die Teilnahme von Geschwistern an weiteren Angeboten zu informieren, damit die Ermäßigung gegeben werden kann. Bei Versäumnis kann die Geschwisterermäßigung den Eltern bzw. Schülern nicht rückwirkend erstattet werden. Die Abmeldung von Geschwistern ist der entsprechenden Lehrkraft mitzuteilen; ansonsten können unrechtmäßig gezahlte Geschwisterermäßigungen rückwirkend geltend gemacht werden. 

 

  •  2 Kinder: je 5% 

  •  3 Kinder: je 10%

  •  4 Kinder und mehr: je 15%

 

Ferien- und Feiertagsregelungen

 

In den hessischen Schulferien, an den Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Um die Beiträge der Einzelstunden nicht zu hoch anzusetzen, werden die Schulferien - wie in Musikschulen üblich – durchbezahlt.
Ausnahme: Der Jahresbeitrag der Kurse "Musik für Kleinkinder" und "musikalische Früherziehung" wird auf 11 Monate aufgeteilt (abweichende Vereinbarungen je nach Lehrkraft möglich).

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