Gebühren
Vereinsmitglied werden und sparen
Als Mitglied des Vereins profitieren sie von vielen Rabatten (z.B. Geschwister-Ermäßigung, s. unten) und unterstützen gleichzeitig unseren ehrenamtlich organisierten Verein.
Der jährliche Familienbeitrag beträgt mindestens € 20,00€, gerne auch mehr.
Kontaktieren Sie uns!
Download aktuelle Gebührenordnung (pdf)
gültig ab 1.8.2025
Dauer
Art des Unterrichts
45 Minuten
Musik für Kleinkinder (Eltern-Kind-Kurs) - 8 Kinder
45 Minuten
Musikalische Früherziehung - 8-10 Kinder
45 Minuten
Musikalische Grundausbildung - 6-8 Kinder
Gebühr pro Person/Monat
30,00€
30,00€
30,00€
30 Minuten
45 Minuten
2er Gruppenunterricht
2er Gruppenunterricht
45 Minuten
3er Gruppenunterricht
45 Minuten
4-5er Gruppenunterricht
45,00€
64,00€
45,00€
37,00€
30 Minuten
Einzelunterricht
45 Minuten
Einzelunterricht
60 Minuten
Einzelunterricht
74,00€
106,00€
140,00€
60 Minuten
Ensemble
60 Minuten
Unterrichtsbegleitendes Ensemble
26,00€
8,00€
30 Minuten
45 Minuten
60 Minuten
30 Minuten
45 Minuten
60 Minuten
5er Karte Einzelunterricht
5er Karte Einzelunterricht
5er Karte Einzelunterricht
10er Karte Einzelunterricht
10er Karte Einzelunterricht
10er Karte Einzelunterricht
150,00€ (einmalig)
225,00€ (einmalig)
275,00€ (einmalig)
275,00€ (einmalig)
400,00€ (einmalig)
500,00€ (einmalig)
Es wäre schade, wenn aus finanziellen Gründen der Musikunterricht
für Ihr Kind nicht möglich ist.
Bei Schwierigkeiten lassen sich oft individuelle Lösungen finden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer jeweiligen Lehrkraft über Möglichkeiten.
Mobiler Unterricht
Für Unterricht bei Schülerinnen und Schülern zu Hause kann die Lehrkraft einen Zuschlag von 10% erheben, um den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand auszugleichen.
Geschwisterermäßigung
Gültig nur für Vereinsmitglieder!
Es ist die Aufgabe der Eltern bzw. der Schüler die Lehrkräfte über die Teilnahme von Geschwistern an weiteren Angeboten zu informieren, damit die Ermäßigung gegeben werden kann. Bei Versäumnis kann die Geschwisterermäßigung den Eltern bzw. Schülern nicht rückwirkend erstattet werden. Die Abmeldung von Geschwistern ist der entsprechenden Lehrkraft mitzuteilen; ansonsten können unrechtmäßig gezahlte Geschwisterermäßigungen rückwirkend geltend gemacht werden.
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2 Kinder: je 5%
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3 Kinder: je 10%
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4 Kinder und mehr: je 15%
Ferien- und Feiertagsregelungen
In den hessischen Schulferien, an den Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Um die Beiträge der Einzelstunden nicht zu hoch anzusetzen, werden die Schulferien - wie in Musikschulen üblich – durchbezahlt.
Ausnahme: Der Jahresbeitrag der Kurse "Musik für Kleinkinder" und "musikalische Früherziehung" wird auf 11 Monate aufgeteilt (abweichende Vereinbarungen je nach Lehrkraft möglich).