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Gebührenregelung:
Die Unterrichtsbeiträge werden
monatlich bei der jeweiligen Lehrerin bzw. beim Lehrer nach Absprache per
Dauerauftrag bzw. per Lastschrift entrichtet.
| 45 min |
Musik für Kleinkinder - 8 Kinder |
€ 25,50 |
| 45 min |
Musikalische Früherziehung - 8 Kinder |
€ 25,50 |
| 45 min |
4-5er Gruppenunterricht |
€ 31,00 |
| 45 min |
3-er Gruppenunterricht |
€ 36,00 |
| 30 min |
2-er Gruppenunterricht |
€ 36,00 |
| 45 min |
2-er Gruppenunterricht |
€ 50,00 |
| 30 min |
Einzelunterricht |
€ 58,00 |
| 45 min |
Einzelunterricht |
€ 84,00 |
| 60 min |
Einzelunterricht |
€ 106,50 |
| 45 min |
Ensemble
für Vereinsmitglieder |
€ 23,00
€ 15,00 |
| 45 min |
Unterrichtbegleitendes Ensemble |
€ 5,00 |
Geschwisterermäßigung: (gültig
nur für Vereinsmitglieder)
2 Kinder:
je 5%
3 Kinder:
je 10%
4 Kinder und mehr: je 15%
Es ist die Aufgabe der Eltern bzw. der Schüler die Lehrkräfte über die Teilnahme
von Geschwistern an weiteren Angeboten zu informieren, damit die Ermäßigung
gegeben werden kann. Bei Versäumnis kann die Geschwisterermäßigung den Eltern
bzw. Schülern nicht rückwirkend erstattet werden. Die Abmeldung von Geschwistern
ist der entsprechenden Lehrkraft mitzuteilen; ansonsten können unrechtmäßig
gezahlte Geschwisterermäßigungen rückwirkend geltend gemacht werden.
Härtefallregelung:
Es wäre schade, wenn aus finanziellen
Gründen der Musikunterricht für ihr Kind nicht möglich ist. Bei Schwierigkeiten
lassen sich oft individuelle Möglichkeiten finden. Bitte sprechen Sie mit ihrer
jeweiligen Lehrkraft.
Ferien- und Feiertagsregelungen
In den hessischen Schulferien, an den
Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Um die
Beiträge der Einzelstunden nicht zu hoch anzusetzen, werden die Schulferien -
wie in Musikschulen üblich – durchbezahlt.
Ausnahme: Die Eltern der kleinen Kinder, die am
„Musikgarten“ oder an der „Musikalischen Früherziehung“ teilnehmen. Hier
wird der Jahresbeitrag auf 11 Monate verteilt.
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